Diese Woche hat sich Thomas Groh über das seltsame Gebaren des deutschen Verleihers von «Brüno» geärgert. Gestern hat dann die Schweizer Filiale von Warner Bros. (Transatlantic) Inc. sehr ausführliche Richtlinien für die Nutzung von Material zu «Harry Potter and the Half-Blood Prince» verschickt. Die Regeln sind derart übertrieben, dass ich sie hier gleich einmal in voller Länge wiedergebe:
Geschätzte Medienschaffende,
1. Bitte beachten Sie die folgenden zusätzlichen Nutzungbedingungen zu HARRY POTTER UND DER HALBBLUTPRINZ-Materialien:
Bei der Benutzung von Harry Potter Material sind alle von Warner vorgegebenen Logos, Symbole und Texte zu verwenden sowie folgender Urheberrechtshinweis anzubringen
© 2009 Warner Bros. Ent.
Harry Potter Publishing Rights © J.K.R.
Harry Potter characters, names and related indicia are trademarks of and © Warner Bros. Ent. All Rights Reserved.(Bitte unbedingt sicherstellen, dass der Urheberrechtshinweis genau wie oben dargestellt und ohne Änderungen an den Zeilenumbrüchen erscheint)
2. Der Nutzer ist verpflichtet, nach Ablauf der Nutzungslizenz sämtliches noch in seinem Besitz befindliche Material unverzüglich zu vernichten und/oder zu löschen (einschliesslich der Löschung in Archiven und Bilddatenbanken) oder das Material an Warner auf dessen Wunsch zurückzugeben. Diese Verpflichtung übernimmt der Nutzer auch für seine Erfüllungsgehilfen.
3. Die Nutzungslizenz berechtigt den Nutzer im Zweifelsfall nicht, biographische Informationen zu Frau J.K. Rowling, der Autorin der Harry Potter Bücher, zu verwenden.
4. Beachten Sie bitte, dass die Print-Veröffentlichungsrechte an den Harry Potter Büchern ganz überwiegend bei J.K. Rowling verblieben sind. Der Nutzer ist deshalb nicht berechtigt, (a) Texte aus den Harry Potter Büchern zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder öffentlich vorzulesen, (b) neue Charaktere, Dialoge, Geschichten oder sonstige Materialien, sofern sie auf den Harry Potter Büchern beruhen, zu erstellen oder zu veröffentlichen, oder (c) die Harry Potter Bücher in Verbindung mit den Materialien benutzen.
Besten Dank fürs Beachten.
Kind regards,
Warner Bros. (Transatlantic) Inc.
Distributor of Twentieth Century Fox
Dann kann ich nur noch sagen: Die spinnen, die Warner! Die Angaben zu den Bildnachweisen werden immer ausführlicher. Gleichzeitig wird jedoch die Bildqualität und -auswahl immer miserabler. Die fürs Internet zur Verfügung gestellten Ausschnitte sind so klein und verrauscht, dass sie nach Anpassung auf die für mein Layout notwendige Grösse absolut schrecklich aussehen. Daher werde ich für die Besprechung von Warner- und Fox-Filmen ab sofort keine Bilder mehr verwenden. Und wann genau läuft eigentlich die Nutzungslizenz aus? Müsste ich danach die Bilder sowieso wieder aus den Einträgen löschen? Absolut hirnverbrannt.
Der Höhepunkt sind aber die Punkte 3 und 4. Diese Einschränkungen sind nämlich in keiner Art und Weise zulässig. Die Verwendung von Zitaten aus «Harry Potter and the Half-Blood Prince» sind sehr wohl erlaubt. Es ist mir ein Rätsel, woher die Anwälte von Warner und Rowling diese Unverfrorenheit nehmen. Durch solche restriktiven Vorgaben schadet sich der Verleih am Ende aber nur selbst, da nicht nur die Arbeit der Journalisten unverhältnismässig eingeschränkt wird, sondern dadurch auch die bestmögliche Repräsentation des Films verunmöglicht wird. Aber bei diesem Film ist es dem Studio sowieso egal, ob jemand darüber schreibt.
Naja, die Regelungen werden wohl im Normalfall frei nach dem Motto “Versuchen kann man’s ja” kreiiert. Gerade was die Zitate aus den Büchern betrifft, so gilt im Zweifelsfall immer noch geltendes Recht, sprich: Zitieren ist erlaubt, solange es der Veranschaulichung dient, das Zitat als solches kenntlich gemacht wird und die Quelle genannt wird. Da können Warner und Frau Rowling einen Handstand machen und dich im Zweifelsfall vom Presseverteiler kicken, aber ansonsten ist das wohl mehr Schall und Rauch ;).
Gruss
Stefan