«Gibt es auch für diesen Film ein Schreibverbot?»

Schreibverbot

Heute wurde der Presse in der Schweiz ein Film gezeigt, der erst in ein paar Wochen an einem Festival seine Weltpremiere feiert. Der gleiche Verleih verlangte von den Journalisten eben erst im Dezember für zwei Filme die schriftliche Bestätigung, dass keine Besprechungen vor einem gewissen Datum erscheinen (siehe Bild). Daher rechnete ich damit, dass ein solches «Publizitätsembargo» auch für den aktuellen Film verlangt wird.

Die Pressevertreterin meinte jedoch lediglich, dass es doch wenig Sinn machen würde, vorher über den Film zu schreiben. Also doch kein Schreibverbot? Denkste. Am Nachmittag landete dann folgende Mitteilung in der Mailbox: «Bitte beachten Sie dass auf der Filmkritik für [Film] aufgrund [Festival] ein Embargo bis am [Datum] gilt.» Auf die Besprechung müssen die Leser also noch ein wenig warten. War aber sowieso eher enttäuschend.

6 comments

  1. ich frage mich, weshalb man einen film herzeigt, über den dann doch nicht berichtet werden darf… ich würde da ja erst gar nicht hingehn und meine zeit andersweitig nutzen und mir den film dann anschaun, wenn ich auch darüber lesen/schreiben darf…

  2. Die rechtzeitige Vorführung macht durchaus Sinn und ist willkommen, weil sie eine Besprechung des Films am Tag nach der Premiere (oder in meinem Fall gleich anschliessend) ermöglicht. Bei diesem Film ist auch die Sperrfrist halbwegs logisch, bei anderen Filmen ist das nicht immer so.

  3. Schweiger ist in dieser Hinsicht konsequent. Aber die Verleiher sind eben – auch wenn sie das nicht unbedingt wahrhaben wollen – auf die Presse angewiesen. Wenn sie die Filme rechtzeitig zeigen, begrüsse ich das. Auch wenn dann eine (nicht immer sinnvolle) Sperrfrist verhängt wird. Die Presse ihrerseits ist nämlich auch auf die Verleiher angewiesen. Die ganzen Animositäten zwischen den beiden Lagern kann ich zwar zu einem gewissen Grad nachvollziehen, finde sie aus den genannten Gründen aber dennoch ziemlich lächerlich.

    Im vorliegenden Fall besteht sowieso weniger der Verleih als vielmehr das Festival aus Exklusivitätsgründen auf die Sperrfrist.

  4. Interessant, dass in diesem Fall nicht nur eigentliche Artikel zum Film, sondern sogar der Titel und selbst das Datum, an dem dann geschrieben bzw veröffentlicht werden darf, der Geheimhaltung unterliegen.

    Demnächst kommen solche Verfügungen wohl noch mit einem Zusatz im Stil von Berichte über dieses Embargo unterliegen ebenfalls demselben 😉

Leave a comment